Rentenbesteuerung als Schweizer in Deutschland
Gefragt am 12.03.201514:23 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3680
Ich bezog in der Schweiz eine IV-Rente ab 2007, die sich 2014 in eine AHV-Rente umgewandelt hat. Zusätzlich bekomme ich seit 2007 die Pensionskassengelder meines Arbeitgebers. Wieviele Steuern müsste ich bezahlen, wenn ich mich in Deutschland anmelde?
AHV-IV: Fr. 28200.-- pro Jahr.
Pensionskasse Basel-Stadt: Fr. 58654.80 pro Jahr.
Ich zahle selbst Fr. 8396.40 Krankenkasse/Unfallversicherung. Haftpflichversicherung: Fr. 100.--.
Was ist mit dem Vermögen?
Behält die Schweiz Quellensteuer ein?
Wird der Beginn meiner Rente nun 2007 0der 2014 sein? Es ist die gleiche Rente und der gleiche Betrag, nur zuerst IV, dann AHV.
Was für Abzüge sind in Deutschland noch zulässig?
14:23 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz begründen, werden Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig.
Im Bezug auf die von Ihnen genannten Einkunfsquellen gilt nach dem DBA Folgendes:
Gesetzliche Renten werden im Wohnsitzstaat besteuert, d.h. in Deutschland. Hier findet von Seiten der Schweiz kein Quellensteuerabzug ab.
Bei Pensionskassen-Renten erfolgt die Besteuerung auch in DE, es kommt aber darauf an: Sie erwähnen hier die Pensionskasse Basel-Stadt. Waren Sie dort in einem öffentlich-rechlichem Dienstverhältnis? Dann würde nämlich das sog. Kassenstaatsprinzip greifen, d.h. die Schweiz würde AUSSCHLIESSLICH weiterhin besteuern, Deutschland darf nicht besteuern.
Sollte das \"Kassenstaatsprinzip\" nicht greifen (=private Pensionskasse), so behält die Schweiz nach Art ...
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