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Radverleih Spanien

Gefragt am 07.05.2010
16:55 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3583 | Bewertung 4/5

 

Folgende Situation: Ich habe eine Firma in Spanien und verleihe dort Fahrräder an Fincas. Diese werden von mir gekauft und direkt auf die Finca gestellt) Seit kurzem habe ich wieder eine Whg. in Deutschland bezogen. Die Firma bleibt in Spanien bestehen, ein Vertreter kümmert sich um das Geschäft, wenn ich nicht vor Ort bin. Das meiste läßt sich per Mail erledigen. In Deutschland wohne ich nur, habe aber geschäftlich hier nichts zu tun. Ich werde ab und zu rüber fliegen und nach dem Rechten sehen. Meine Frage lautet: Muss ich nun auch ein Gewerbe in Deutschland anmelden, weil ich hier eine Wohnung bezogen habe? Das würde bedeuten, ich muss auch eine deutsche Krankenvers. abschließen. Oder kann ich meine Steuererklärung weiterhin in Spanien machen und die Firma dort angemeldet lassen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.05.2010
16:55 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 07.05.2010
17:39 Uhr

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Beantwortet am 07.05.2010 17:39 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3583 | Bewertung 4/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1) In Deutschland müssen Sie nach der Sachverhaltsschilderung keinen Gewerbebetrieb anmelden, da der Betriebssitz in Spanien liegt ...



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