Provisionen an zypriotische Ltd. - Steuerhinterziehung?
Gefragt am 03.12.201422:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2608
G wohnt in Deutschland und ist der alleiniger Gesellschafter der \\\"IT Lösungen GmbH\\\" in Deutschland und alleiniger Gesellschafter der zypriotischen \\\"Marketing Ltd.\\\". Die Marketing Ltd. unterhält einen Tippgebervertrag mit einer Unternehmensberatungs GmbH aus Deutschland. Für jedes Mandat, was durch die Marketing Ltd. empfohlen wird, erhält diese 75% der entstandenen Umsätze als Provision.
G empfiehlt der Marketing Ltd., dass die deutsche \\\"IT Lösungen GmbH\\\" ein möglicher Kunde für die Unternehmensberatung sein könnte. Die Marketing Ltd. gibt diesen Tipp an die \\\"Unternehmensberatungs GmbH\\\" weiter. Diese macht mit der \\\"IT Lösungen GmbH\\\" einen Beratungsvertrag im Wert von 100.000€ und führt ein Beratungsprojekt durch.
Die Unternehmensberatungs GmbH erhält für die Beratungsleistungen also 100.000€ von der IT Lösungen GmbH. Davon zahlt sie 75.000€ als Tippgeberprovision an die zypriotische Marketing Ltd. Am Jahresende sind der Marketing Ltd. 5000€ Kosten (Verwaltung) entstanden, denen 75.000€ Umsatz gegenüberstehen. Der Gewinn von 70.000€ wird mit 12% (8400€) auf Zypern besteuert. Den verbleibenden Gewinn (61.600€) könnte sich G auszahlen lassen, dann unterläge er der Abgeltungssteuer in D. (25%) Bei Nichtausschüttung der Gewinne aus der Marketing Ltd. erfolgt auf persönlichen Ebene bei G in Deutschland keine Besteuerung. Eine Information des FA ist nicht erforderlich.
=> Die Marketing Ltd. hat einen ordentlichen Geschäftsbetrieb mit lokalem Director, Sekretärin und Büroräumen
=> Die IT Lösungen GmbH bezieht echte Leistungen von der \\\"Unternehmensberatung GmbH\\\"
Frage: Würde diese Konstruktion u.U. für G oder die Unternehmensberatungs GmbH zum Verhängnis (Vorwurf der Steuerhinterziehung) werden? Gibt es eine Möglichkeit dies rechtsverbindlich zertifizieren zu lassen?
Besten Dank!
22:31 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Doppelbesteuerung)
sehr geehrter Fragesteller,
bei dieser Konstruktion wird mindestens jedes deutsche Finanzamt
hellhörig und „Gestaltungsmißbrauch“ annehmen.
Bei einer Provision von 75 % des Umsatzes dürfte der Einwand auch
berechtigt sein, da die Leistung der Unternehmensberatung dann in keinem
Falle mehr 100.000 EUR wert sein kann. Und so wird es schwierig werden,
dem Finanzamt Gründe zu nennen, warum die Rechnung über 100.000 EUR
nicht auch andere „steuersparende“ Komponenten enthält.
Zudem ist es ziemlich unwahrscheinlich, nicht von einer verdeckten
Gewinnausschüttung an den G auszugehen, da dieser ja an der IT-GmbH und
der Marketing-Ltd wesentlich beteiligt ist ...
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