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Progressionsvorbehalt Deutschland - Krankengeld Niederlande

Gefragt am 10.08.2012
18:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3326

 

Seit 2004 lebte meine Tochter in den Niederlanden. Ab dem Jahr 2008 auch verheiratet.

Im Jahr 2011 Trennungsjahr - Scheidung wurde im Dezember 2011 ausgesprochen.
Januar bis einschl. Mai 2011 noch dauerhaften Wohnsitz in Niederlanden und bezog ein holländisches Krankengeld.
Ab Juni 2011 Wohnsitz und Arbeitsstätte in Deutschland.

Für die Monate Januar bis Mai 2011 musste sie auch in Holland eine Lohnsteuererklärung abgeben - Bescheid liegt noch nicht vor.

In der deutschen Lohnsteuererklärung für 2011 wurden
Euro 6.000 als Einkommen mit Progressionsvorbehalt angerechnet.
Sie kann den Betrag doch nicht in Holland und in Deutschland als Einkünfte angeben.
Vor allem wurde in Holland von dem Krankengeld schon Gelder an den Belastingsdienst (FA) überwiesen.
Wie sieht hier die Rechtslage aus.

MfG
Silvia Karnath
Am Sonnenhang 2
57223 Kreuztal

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.08.2012
18:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 10.08.2012 20:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3326

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Frau Karnath,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Im dargestellten Fall hat Ihre Tochter ab Juni einen Wohnsitz in Deutschland ...



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