Progressionsvorbehalt
Gefragt am 17.11.201000:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4573 | Bewertung 5/5
Unterliegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit in England oder der Schweiz einem Progressionsvorbehalt in Deutschland, wenn der Betreffende in Deutschland abgemeldet ist, seinen Wohnsitz in London oder Zürich hat, aber noch einen Kleinbetrieb in Deutschland besitzt, mit dem er einen zu versteuernden Gewinn erzielt.
00:51 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie in Deutschland WEDER einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sondern allenfalls beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen ...
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