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Mieteinnahmen aus Staat ohn Doppelbesteuerungsabkommen

Gefragt am 24.12.2011
17:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4317 | Bewertung 5/5

 

Ich habe regelmäßige Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Afghanistan (ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland).

Bin Deutscher mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.

Frage:

1. Muss ich diese Mieteinnahmen in Deutschland versteuern?

2. Wenn ja, nach welchem Prinzip?

3. Werden die bereits bezahlten Steuern in Afghanistan für die Immobilie bei den deutschen Steuern angerechnet?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.12.2011
17:13 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 24.12.2011
17:36 Uhr

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Beantwortet am 24.12.2011 17:36 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4317 | Bewertung 5/5

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann die Beurteilung, ggf. auch wesentlich, verändern.

Als in Deutschland ansässige natürliche Person sind Sie zunächst mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig ...



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