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Lohnsteuerkarte oder Quellensteuer

Gefragt am 10.05.2012
15:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3591

 

Guten Tag

ich arbeite als selbstständig erwerbender Kameramann und habe meine Wohnsitz in der Schweiz. Nun habe ich einen Auftrag von einer deutschen Film-Produktion. Meine deutsche Künstler-Agentur, welche mir den Auftrag vermittelt hat und für mich Rechnung stellen wird schlägt mir vor, auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten anstelle von Quellenbesteuerung. Dies deshalb, weil in Deutschland bei Quellensteuer meine die gesamten Spesen (Flüge,Hotels etc..) besteuert werden und weil ich bei Lohnsteuerkarte eine Steuerrückzahlung in der Schweiz beantragen könne. Es handelt sich bei meiner Arbeit um eine als kunstschaffende Tätigkeit bezeichnete Arbeit.

Gemäss Schweizer Steueramt muss ich als Künstler im Erwerbsland versteuern und werde zur Satzberechnung das Auslands-Nettoeinkommen angeben müssen. (Altes Doppelbesteuerungsabkommen von 1971 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.672.913.62.de.pdf) Artikel 17.

Gibt es eine Freistellung in Deutschland. so dass ich nur in der Schweiz versteuern muss und
wie soll ich ihrer Meinung nach abrechnen um zu vermeiden, dass ich ungerechtfertigt hohe Steuern zahlen muss?

Besten Dank für ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.05.2012
15:30 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 21.05.2012 07:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3591

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragenstelller,


Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Es ist fraglich, ob wie Sie mit Ihrer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland umgehen.

Jeder der inländische Einkünfte erzielt, ist in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Bei natürlichen Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Ausland haben, steht eine beschränkte Steuerpflicht.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz besteht nach Artikel 17 für Künstler das Besteuerungsrecht bei dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird ...



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