Kleingewerbe in Deutschland - Rechnung in die Schweiz ausstellen - Regeln?
Gefragt am 23.08.201418:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4780
Lieber Steuerberater,
ich bin aus Deutschland und studiere derzeit in der Schweiz. Ich habe nun seit wenigen Wochen in Deutschland ein Gewerbe angemeldet ( Fotografie ) welches ich als Kleingewerbe ( unter 17.500 Euro/Jahr ) betreibe, und ziemlich sicher auch nicht überschreiten werde.
Wenn ich also eine Rechnung ausstelle, gibt es darauf keine Mehrwertsteuer, und einen Hinweis dazu auf die Kleingewerberegelung (§ 19 UStG).
Wenn ich nun eine Rechnung in die Schweiz ausstelle, für ein Shooting, welches in der Schweiz stattgefunden hat, muss ich dann irgendetwas beachten?
Gibt es Unterschiede ob ich eine Rechnung an eine Privatperson oder eine Firma in der Schweiz stelle?
Habe mal etwas von Quellensteuer gelesen, bin aber nicht ganz schlau daraus geworden.
Besten Dank
Tobias
18:15 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
.Sehr verehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich die Frage beantworten.
Umsatzsteuerlich führen Sie sonstige Leistungen aus. Eine sonstige Leistung wird nach § 3 a Abs. 1 UStG von dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb in Deutschland betreiben, liegt in diesem Fall der Ort der sonstigen Leistung in Deutschland ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!