inländische Person und ausländischen Personengesellschaft
Gefragt am 12.10.201208:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3038 | Bewertung 4.3/5
Sehr geehrte Damen/Herren,
Ein inländische Person ist an einem ausländischen Personengesellschaft beteiligt.
(2 Personen mit Beteiligung jeweils 50%)
Die Firma wird dort als juristischer Person besteuert. (Ausland intransparent - Inland transparent)
Nur und ausschliesslich im Ausland werden Einkünfte erziehlt (Rechnungen an andere Firmen im Ausland) - Aktivität dort 100% -, die inländische Person ist "inaktiv".
Es entstehen Gewinne in Höhe von X Eur. (Gesamteinkommen Y - Pauschalsteuern Z im Ausland, da die Firma "spezielle" Pauschalbesteuerung (nicht rückerstattbar) unterliegt)
Damit entsteht theoretisch ein Gewinn für die inländische Person in Höhe von X/2 = S.
Wie ist dann diese "S" in DE zu besteuern? Greift da ein DBA in diesem Fall?
Ist sogar möglich dass Y/2 (Gesamteinkommen - mit Mwst - der ausländischen Betriebstätte) versteuert werden muss?
Was bleibt von "S" dann "übrig"? Welche Steuer muss man noch von "S" bezahlen?
(Für eine Beispielberechnung wäre ich sehr dankbar - sogar wenn nur "grob" ist)
Vielen Dank!
08:47 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
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