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inländische Person und ausländischen Personengesellschaft

Gefragt am 12.10.2012
08:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3038 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen/Herren,

Ein inländische Person ist an einem ausländischen Personengesellschaft beteiligt.
(2 Personen mit Beteiligung jeweils 50%)
Die Firma wird dort als juristischer Person besteuert. (Ausland intransparent - Inland transparent)
Nur und ausschliesslich im Ausland werden Einkünfte erziehlt (Rechnungen an andere Firmen im Ausland) - Aktivität dort 100% -, die inländische Person ist "inaktiv".
Es entstehen Gewinne in Höhe von X Eur. (Gesamteinkommen Y - Pauschalsteuern Z im Ausland, da die Firma "spezielle" Pauschalbesteuerung (nicht rückerstattbar) unterliegt)
Damit entsteht theoretisch ein Gewinn für die inländische Person in Höhe von X/2 = S.
Wie ist dann diese "S" in DE zu besteuern? Greift da ein DBA in diesem Fall?
Ist sogar möglich dass Y/2 (Gesamteinkommen - mit Mwst - der ausländischen Betriebstätte) versteuert werden muss?
Was bleibt von "S" dann "übrig"? Welche Steuer muss man noch von "S" bezahlen?
(Für eine Beispielberechnung wäre ich sehr dankbar - sogar wenn nur "grob" ist)

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.10.2012
08:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 12.10.2012 09:15 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3038 | Bewertung 4.3/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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