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Immobilie in England vermietet

Gefragt am 10.03.2016
12:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1801

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Verlobte (Engländerin mit britischem Pass) wohnt und arbeitet seit zwei Jahren in Deutschland (bezieht ihren Gehalt aus Deutschland) und vermietet in England eine Immobilie. Die Werbungskosten in Bezug auf die Vermietung übersteigen die Mieteinnahmen, so dass negative Einkünfte entstehen. Wirken sich diese Verluste durch das Ausfüllen der Anlage V steuermindernd aus, indem sie das zu versteuernde Einkommen direkt reduzieren (vertikale Anrechnung) oder muss die Anlage AUS zusätzlich ausgefüllt werden, um somit (nur)
einen negativen Progressionsvorbehalt gültig zu machen, der den Steuersatz reduziert. Oder verhält es sich völlig anders?
In Kürze: Was müsste in der Anlage AUS dann eingetragen werden? Müssen in der Anlage AUS die Mieteinkünfte und die Werbungskosten separat als Einkünfte (Z.5) und als negative Einkünfte (Zeile 31 oder Zeile 45?) aufgeführt werden? Oder sollten Sie direkt miteinander verrechnet werden und der entstandene Minusbetrag dann eingetragen werden - in welcher Zeile? Sollte die Anlage AUS überhaupt ausgefüllt werden?
Hintergrund: In England wurde keine Steuer auf die Mieteinahmen (rund 5500 Pfund) erhoben, es wurde also auch keine Quellensteuer gezahlt. Betrifft: Einkommenssteuer 2014.

Mit freundlichen Grüßen
Ratsuchender123

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.03.2016
12:55 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 10.03.2016 14:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1801

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Die genannten (negativen)Einkünfte sind in der deutschen Steuererklärung überhaupt nicht zu erfassen, da für Vermietungseinkünfte von Objekten in der EU der Progressionsvorbehalt (positiv wie negativ) nicht mehr gilt!

Mit freundlichen Grüßen

StB P ...



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