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Grenzgänger: 60-Tage-Regelung Schweiz

Gefragt am 16.01.2012
17:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5555

 

Ich bin seit dem 01.01.2012 Grenzgänger in die Schweiz. Da mein Heimatort in D 200km oder 2,5h entfernt liegt, lebe ich unter der Woche in einem Zimmer, welches von meinem Arbeitgeber bezahlt wird. Ich versteuere voll in der Schweiz.

Jetzt möchte ich im September heiraten. Meine zukünftige Frau wohnt grenznah in Deutschland - es sind von dort nicht ganz 110km (91km) bzw. 1,5h (1h 20Min) Fahrt zu meiner Arbeitsstelle. Wir planen, nach der Hochzeit unseren gemeinsamen Lebensmittelpunkt bei ihr zu definieren. Das vom Arbeitgeber bezahlte Zimmer wird mir aber weiterhin zur Verfügung gestellt bleiben.

Meine Frage: Wie ist meine steuerliche Situation über das Jahr 2012 hinweg gesehen? Kann ich das ganze Jahr in der Schweiz versteuern (wegen mehr als 60 Tagen Aufenthalt bis September), oder gibt es ab meinem Umzug im September hier einen Wechsel zur Steuerpflicht in D?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.01.2012
17:31 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 20.01.2012
11:37 Uhr

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Beantwortet am 20.01.2012 11:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5555

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Das DBA Deutschland - Schweiz sieht in Art ...



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