Freiberufler Wohnsitz Frankreich Firma Deutschland
Gefragt am 03.12.201019:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5069
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Ende 2009 wohne ich in Frankreich. Anfang 2010 habe ich einen Job als Freiberufler in Algerien angenommen und arbeite dort für ein deutsches Unternehmen 3-4 Tage die Woche vor Ort und den Rest von meinem Wohnsitz in Marseille.
Da mir die Anmeldung in Frankreich zu kompliziert war habe ich ein Ingenieurbüro unter der Adresse meiner Eltern in Deutschland angemeldet und fakturiere jeden Monat meine Leistungen an den deutschen Kunden mit Umsatzsteuer und entsprechender Umsatzsteuererklärung. Ich habe 2010 ca. 210 Tage in Frankreich verbracht, 120 Tage in Algerien und 20 Tage in Deutschland. Führt alleine die Tatsache, dass ich als Rechnungsanschrift eine Adresse in Deutschland gewählt habe und dort auch Umsatzsteuer abführe automatisch zu einer Betriebsstätte? In welchem Land bin ich steuerpflichtig? Falls in Deutschland, wie berücksichtige ich das Einkommen meiner Frau (französischer Arbeitgeber, steuerpflichtig in Frankreich)? Splitting trotzdem möglich?
Ich habe einen Firmenwagen in Deutschland gekauft, in F angemeldet, die MwSt. zum Abzug gebracht und würde ihn bei Steuerpflicht in Frankreich dort abschreiben. Korrekt?
19:26 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie sind persönlich dort steuerpflichtig, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Dies ist Frankreich. Ein Bezug zu deutschen Einkünften hätten Sie dann, wenn Sie in Deutschland ansässig wären oder dort eine Betriebsstätte unterhielten ...
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