Einkommenstuerberchnung bei unterjährigem Umzug nach Österreich
Gefragt am 05.02.201310:39 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6075
Einkommensteuerberechnung für "Rumpfjahr" nach Umzug von Deutschland (D) nach Österreich (A)/frühere Anfrage bei Hern Hintz
Wir (Ehepaar, ich selbständig, meine Ehefrau bei mir angestellt) werden zum 1.4.2014 den Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen. Damit sind wir noch im 1. Quartal 2014 in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Allerdings ergibt sich nun in 2013 eine unerwartete Steuerlast aus Beteiligungsverkäufen (geschl. Fonds). Ich werde daher soweit als möglich die Einkünfte aus meiner selbständigen Tätigkeit, die in Deutschland dann auch zum 1.4.2014 aufgegeben wird, auf Anfang 2014 verlegen.
Meine Frage: Wie erfolgt die Einkommensteuerberechnung für das erste Vierteljahr 2014, in dem ich noch unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig bin? Wird der steuerpflichtige Betrag so ermittelt, als ob er über das ganze Jahr verdient worden wäre, oder gar vervierfacht (fiktive Hochrechnung für 2014)? Können noch Rürup-Einzahlungen anteilig in Höhe des Viertel- bzw. des ganzen Jahres steuerwirksam getätigt werden?
Andere Einkünfte aus D, für die wir in 2014 noch beschränkt steuerpflichtig sind, werden ja dann ab 1.4.2014 ohne Anwendung der bisherigen Splitting-Regelung besteuert. Ist dann für jeden einzelnen von uns eine Steuererklärung für April bis Dezember 2014 für D erforderlich? Damit würden wir 3 Steuererklärungen für D und 2 für A in 2014 benötigen.
In Österreich würden 2014 für die Quartale II-IV nur geringe Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sowie Kapitalerträge und Mieteinnahmen anfallen, welche nach meiner Information ohnehin für jeden in einer getrennten Steuererklärung für A zu veranlagen sind.
Für spätere Rentenbezüge ab 2016 (Selbst) und 2017(Ehefrau) behält Deutschland ja das beschränkte Besteuerungsrecht.
Der Progressionsvorbehalt für A aus diesen Rentenbezügen wird nach wie vor vorgenommen, ist aber bezüglich EU-Recht wohl umstritten. Wissen Sie hier von rechtlichen Neuerungen?
Mit freundlichem Gruß!
10:39 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Durch die Wohnsitzverlegung im Jahr 2014 sind Sie in besagtem Jahr nur teilweise unbeschränkt steuerpflichtig ...
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