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Einkommenssteuererklärung

Gefragt am 26.02.2012
19:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4020

 

Hallo!

Mein Vater (Österreicher) hat viele Jahre in Deutschland gearbeitet und bezieht von dort eine Rente von ca. 500 Euro (12 mal im Jahr). Meine Mutter hat kein Einkommen. Die Hauptrente von ca. 600 Euro bezieht er aus Österreich (14 mal im Jahr).

Meine Fragen:

1. Muss mein Vater nun in Österreich und Deutschland seine Einkommenssteuererklärung machen oder nur in Österreich?

2. Kann man die Erklärung auch für ein paar Jahre rückwirkend durchführen (in Österreich geht das)?
Mein Vater hat aber seit seiner Pensionierung (vor 10 Jahren) noch keine Einkommenssteuererklärung durchgeführt. Nun hat er mir aber ein Schreiben vorgelegt, in welchem steht, dass Bezieher einer deutschen Rente, die im Ausland leben, seit 2005 dazu verpflichtet sind.

3. Ist eine Nachzahlung oder eine Steuergutschrift zu erwarten?

4. Was kostet es, wenn mein Vater die Erklärung von einem Steuerberater machen lässt? Und geht das auch ohne, dass man nach Deutschland fährt (Telefon, E-mail, Fax usw.)?

Für eine Antwort wäre ich dankbar!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.02.2012
19:43 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 26.02.2012 23:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4020

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Ihr in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat. Er ist in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn er inländische Einkünfte i ...



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