Einkommenssteuer noch Rückkehr aus Dubai
Gefragt am 17.12.201418:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3665
Hallo,
ich arbeite und lebe zurzeit (seit 1.7.2014) in Dubai mit einem Arbeitsvertrag von der lokalen Gesellschaft des Unternehmens. Vor meinem Aufenthalt in Dubai lebte ich für gut 2 Jahre in der Schweiz.
Ich plane 2015 nach Deutschland zurück zu gehen. Wie verhält es sich mit meiner Einkommenssteuerpflicht in Deutschland wenn ich:
1.:
- zum 1.4. nach Deutschland zurückkehre
- zum 1.8. nach Deutschland zurückkehre
- zum 31.12. nach Deutschland zurückkehre
Muss ich mein gesamt erzieltes Einkommen sowie gewährte Zahlungen für Unterkunft und PKW in Deutschland versteuern oder wird dieser Betrag nur für den Progressionsvorbehalt in Betracht gezogen?
Letzter Fall würde für mein Verständnis würde bedeuten, dass ich dann in meinem neuen Arbeitsverhaeltnis für den rest des Jahres zwar eine höhere Steuer bezahle, mein bisher erzieltes einkommen aber prinzipiell steuerfrei bleibt. Ist dies korrekt?
2.:
Was bedeutet im DBA mit den VAE, dass nicht auf die 183 Tage Regelung abgestellt wird sondern of einen Aufenthalt innerhalb der letzten 12 Monate? eist dies, zum Zeitpunkt der Steuererklärung muss ich einen Aufenthalt in den VAE in den letzten 12 Monaten (egal wie lange) Vorweisen?
3.:
Wie verhält es sich mit Besitztümern die ich als Umzugsgut nach Deutschland mitnehme z.B. PKW (seit 6.8.2014 auf mich zugelassen) wenn ich zum 1.4. nach Deutschland gehe, wird hier mein Aufenthalt in der Schweiz mit angerechnet?
Vielen Dank
18:59 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen kann ich auf Basis der Angaben wie folgt beantworten:
Vorausgeschickt: Mit dem DBA VAE besteht die sog. Anrechnungsmethode für nichtselbständige EK. Wenn Sie also einen Wohnsitz in DE (wieder) begründen und gleichzeitig noch Gehalt aus Dubai beziehen, wird das voll in DE versteuert.
Ich verstehe Ihre Frage aber so, dass Sie die Tätigkeit mit der lokalen Gesellschaft aufgeben (Kündigung) und dann in DE eine neue nichtselbständige Arbeit aufnehmen. In diesem Fall:
Frage 1): Zum 1 ...
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