Einkommens- und Kapitalertragssteuer bei wechselndem Wohnsitz Deutschland und Australien
Gefragt am 28.02.201419:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3067
Ich habe bis Ende Dezember 2013 einige Jahre in Australien verbracht und hatte dort auch eine Arbeitsstelle. Seit Januar 2014 wohne ich wieder in Deutschland, und habe jetzt auch eine kleine Anstellung hier. In Australien bin ich allerdings nur beurlaubt und werde voraussichtlich im Juli-September 2014 meine Arbeit dort fuer einige Monate wieder aufnehmen. Dazu habe ich noch Gewinne aus Aktienanlagen in Deutschland, die ich immer mal wieder realisiere. Seit Anfang des Jahres (Wohnsitzwechsel nach Deutschland) bezahle ich dafuer die automatische Abgeltungssteuer.
Nun frage ich mich, wie meine Einkuenfte versteuert werden. Eine Komplikation ist dabei, dass in Australien das Steuerjahr von Juli bis Juni geht, in Deutschland aber von Januar bis Dezember. Ich werde also im Juli fuer Australien eine Steuererklaerung machen. Das macht man da eigentlich immer online, und in dem Formular wird nach auslaendischen Einkuenften und Kapitaleinkuenften gefragt. Erste Frage: Trage ich hier die in Deutschland bereits versteuerten Einkuenfte aus 01-06/2014 ein? Seltsamerweise kann man im Formular nicht angeben, woher die Einkuenfte stammen und ob sie schon besteuert wurden. Es wird also automatisch eine Steuer darauf erhoben. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens AUS-DE vermute ich daher, dass ich die Einkuenfte gar nicht anfuehren sollte.
Die naechste Frage stellt sich dann, wenn ich in Deutschland die Steuererklaerung fuer 2014 mache. Gebe ich hier die australischen Einkuenfte (von Juli-Sept) an, und wenn ja, wie?
19:36 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt und rein auf die steuerlichen Auswirkungen.
Wenn Sie in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt haben, sind Sie für diese Zeit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit Ihren gesamten Welteinkommmen, dass Sie in dieser Zeit erwirtschaften.
D.h. für Sie von Januar bis Juni 2014 haben Sie alle Einkünfte in die deutsche Steuererklärung einzutragen ...
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