Doppelbesteuerungsabkommen
Gefragt am 10.12.201108:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4241
Lebe, wohne (mit familie) und arbeite in VAE. Deutsche,habe auch wohnsitz (Haus)in Deutschland, arbeite f deutsche Firma, Lohn wuede durch ATE bis lang nicht versteuert. Jezt mit DBA hat es sich die situation geandert.
Wegen DBA muss wohnsitz in Deutschland aufgegeben werden und wird es gemacht. Lohn wird von deutschland an VAE ueberwiesen.
1. Ist damit mein Lohn steuerfrei
2. Fuer die latzten drei jahren hatte ich steuerfreier Lohn -Wird das durch DBA mit VAE fuer die letzten 3 Jahren rueckwirkend gemacht.
Danke
08:24 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sind Sie nur dann in D bzgl. der Einkünfte in den VAE, wenn Sie in D weder EINEN Wohnsitz noch den GEWÖHNLICHEN Aufenthalt haben. Durch den Wegzug in die VAE haben Sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt (dies ist ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten) mehr ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 7 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!