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Doppelbesteuerung von Renten bei Wohnsitz im EU-Ausland

Gefragt am 24.04.2012
09:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5081

 

Meine Frau und ich haben den Wohnsitz nur in Spanien.Meine Pension aus frühere Arbeit im öff Dienst wird nach DBA allein in Deutschland versteuert.
Damit wir weiterhin Steuerklasse 3 haben, muß ich jeweils den Antrag auf "Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichter Arbeitnehmer nach § 1 Abs 3, § 1a ESstG stellen.
Was bedeutet diese unbeschränkte Einkommensteuerpflicht unter Berücksichtigung des DBA?
1) Rente meiner Ehefrau:
Im Moment versteuern sowohl Spanien als auch Deutsch-
land die Rente, also nicht vorgesehene
Doppelbesteuerung.
Grundsätzlich unterliegen wir der spanischen Steuer ,
da nur in Spanien wohnhaft.
Darf Deutschland die Rente besteuern, warum?

2. Wie/wo würden eventuelle Wertpapiergewinne aus Depot in
Deutschland zu versteuern sein?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.04.2012
09:58 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 24.04.2012
11:03 Uhr

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Beantwortet am 24.04.2012 11:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5081

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, di ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beanworten möchte:

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Rentenbesteuerng in 2005 geändert. Rechtsgrundlage ist § 49 Absatz 1 Nr. 7 EStG ...



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