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Doppelbesteuerung nach Rückzug nach Deutschland

Gefragt am 05.05.2012
22:09 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6238

 

Wir (Ehepaar) wurden informiert, daß bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich erst nach längerer Zeit, z.B. nach 5 Jahren, eine endgültige Zuordnung der Steuerpflicht gemäß Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt.
Würden wir oder ein Ehepartner z.B. aus privaten Gründen vorher nach Deutschland rückverziehen, könnte Deutschland auf einem Besteuerungsanspruch/Zuständigkeit für die Zeit des Auslandsaufenthalts bestehen und trotz bereits bezahlter Steuern in Österreich nachträglich Steuerforderungen für diese Zeit in Österreich an uns stellen, als ob wir gar nicht verzogen wären.
Es könnte ein langwieriger Rechtsstreit bzw. ein sog. Verständigunsverfahren drohen, mit entsprechender Rechtsunsicherheit, Zeit- und Kostenaufwand und der Pflicht, zumindest zunächst oder teilweise auch noch in Deutschland "nachzuversteuern".
Ist dies tatsächlich geübte Praxis oder nur eine theoretische Möglichkeit? Gibt es Erfahrungen mit den Verständigungsverfahren und welche Aufenthaltszeit wird im allgemeinen als Grenze für eine eindeutige steuerliche Zuordnung der Ansässigkeit in Österreich von den deutschen Finanzämtern angesehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.05.2012
22:09 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 11.05.2012 07:05 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6238

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragenstelller,


Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Zunächst ist fraglich, ob Sie in Deutschland unbeschränkt, beschränkt oder erweitert beschränkt steuerpflichtig sind.

Deutschland verfolgt das Welteinkommensprinzip, wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind. Vorraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass nach 183 Tagen in Deutschland die unbeschränkte Besteuerung erfolgt mit Ihren gesamten erzielten Einkünften (Inland und Ausland) ...



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