DBA Großbritannien - Anrechnung von deutschen Vuv-Verlusten in England
Gefragt am 14.09.201115:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6836
Ich habe meinen Wohnsitz dauerhaft nach London verlegt und erziele dort Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die dort auch versteuert werden. Nun beabsichtige ich, in Deutschland eine Eigentumswohnung zu erwerben (finanziert durch eine deutsche Bank) und diese Eigentumswohnung zu vermieten.
Kann ich die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland (Verluste aus der EÜ-Rechnung über die Vermietung unter Berücksichtigung der Mieteinnahmen, Werbungskosten für Kreditzinsen, Abschreibung, etc.) bei der in Großbritannien erfolgenden Festsetzung meiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit anrechnen lassen ?
15:46 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:
Sie erzielen für eine in Deutschland belegene Eigentumswohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und haben Ihren Wohnsitz in England (Resident-status).
1) Besteuerung in Deutschland
Nachdem Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, sind Sie mit bestimmten Einkünften in Deutschland trotzdem beschränkt steuerpflichtig.
Dies betrifft nach §49 (1) Nr. 6 EStG auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit ...
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