DBA 60 Tage Regelung
Gefragt am 15.08.201114:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4301
Guten Tag
Ich habe eine Frage zum DBA 60 Tage Regelung Schweiz-Deutschland.
Hauptwohnhort: Kassel
Ausländerausweis B (Schweiz)
Steuerpflichtig nach Quellensteuer Schweiz
Evtl.Rückzug grenznah nach Bad Säckingen (Wochenaufenthalter)
Grund: bessere private Krankenvollversicherung möglich.
Arbeit:
Schichtarbeit 12 Stunden (auch über Nacht)
Nach 6 Tagen fahre ich etwa eine Woche nach Hause zu meiner Familie.
Jetzt die Frage:
Falls ich nach D wieder ziehen sollte. Bin ich dann in D steuerpflichtig, oder weiter in der Schweiz.
Die 60 Tage Regelung wäre im Fall Kassel auf jedenfall gegeben. Im Fall Bad Säckingen(als Zweitwohnsitz), sollte ich dies auch erreichen.
14:48 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerliche Beurteilung, ggf ...
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