Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"

DBA Artikel 4 -2-c- bestimmt die Staatsangehörigkeit ist die steuerliche Ansässigkeit

Gefragt am 07.09.2016
11:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2008

 

Hallo

Ich bin selbständig und plane: Zwei Wohnungen zu haben, einmal DE (derzeit) und einmal AT (Wien zusätzlich).

Mein Lebensmittelpunkt ist wirtschaftlich voraussichtlich in 2017 in AT (70-80% der Einkünfte)
Mein privater Lebensmittelpunkt ist aber Deutschland (Freundin, Eltern, Familie). Die Aufnahme einer Wohnung (statt Hotel) in Wien erfolgt (voraussichtlich) wegen eines großen / langen Projektes.

Ich habe daher m.E. einen gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Ländern, da ich immer wieder zurückkehre und kurze Unterbrechungen nicht den gewöhnlich Aufenthalt unterbrechen. D.h. ich bin in beiden Ländern mehr als 184 Tage.

Dann zählt nach DBA Artikel 4 (2)(c) die Staatsangehörigkeit als steuerliche Ansässigkeit. Richtig?

Ich will vermeiden in AT steuerflichtig zu werden und den Regelungen der österreichischen Freelancer zu unterliegen (Rente etc).

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.09.2016
11:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 08.09.2016 21:50 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2008

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Ausführungen zur Auslegung des betreffenden "Ansässigkeits-Artikels" entsprechen der zutreffenden Prüfungsreihenfolge. Nach Ihrer Lösung kommen Sie erst auf der letzten Stufe zur Lösung DE.

M.E. ergibt sich Ihre Ansässigkeit bereits in der ersten Stufe beim Mittelpunkt der Lebensinteressen. Zwar liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen hier in 2 Ländern ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung