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Betriebsrente und Ruhekapital

Gefragt am 21.09.2009
12:55 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4725

 

Ich bin deutscher Steuerbürger und gehe ab 1.1.2010 nach Altersteilzeit mit 60 in Frührente. Mein deutscher Arbeitgeber wird mir eine Betriebsrente von ca 3.200 €/Monat zahlen. Ausserdem erhalte ich einmalig ein von meiner variablen Vergütung vergangener Jahre angespartes Ruhegeld von 127.000 € in 2010 ausgezahlt. Ich kenne die deutschen Regeln der Fünftelung.
Kann ich durch eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland (z.B. Frankreich oder welches empfehlen Sie?)eine günstigere oder gar keine Besteuerung erreichen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.09.2009
12:55 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 21.09.2009
13:18 Uhr

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Beantwortet am 21.09.2009 13:18 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4725

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Abfindung wird leider in Deutschland versteuert
und ist z.B.in Frankreich auf Grund des bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei.

Nach Ihrer Schilderung dürften, vorbehaltlich einer
detaillierten Überprüfung der Unterlagen, eine
Abfindung und damit eine Entschädigungsleistung
im Sinne des § 24 EStG vorliegen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz z. B. zum 02.Januar
2010 in Deutschland aufgeben und hier auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben,liegt keine unbeschränkte
Einkommensteuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 EStG
2009 in Deutschland mehr vor, denn,

1.Sie haben Deutschland keinen Wohnsitz mehr

2.Sie haben in Deutschland keinen gewöhnlichen
Aufenthalt mehr ...



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