Beteiligung an einem US-amerikanischen Startup
Gefragt am 10.06.200919:55 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5374
Ich bin Software-Entwickler und habe zusammen mit zwei US-amerikanischen Kollegen in meiner Freizeit und auf Basis von "sweat Equity" eine Internet-Anwendung entwickelt.
Zur Vermarktung und Weiterentwicklung dieser Anwendung sollen nun Investoren gewonnen werden und in den USA eine C-Corporation gegründet werden. Sitz der Corporation wird Kalifornien sein.
Ich werde ca. 20% Gründeranteile ("founder's shares") an der Corporation erhalten und möchte zusätzlich noch Kapital investieren und weitere Anteile erwerben.
Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und bin hier unbeschränkt steuerpflichtig. Momentan bin ich noch bei einer anderen Firma in Deutschland angestellt und habe Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit.
Zumindest vorläufig werde ich nicht bei der zu gründenden Corporation angestellt sein, allerdings an der Entwicklung unserer Anwendung weiterhin gegen "sweat equity" mitarbeiten.
Mich interessiert die steuerliche Behandlung meiner Gründeranteile und der durch Investition erworbenen Anteile:
- Welche Steuern fallen in Deutschland für diese Anteile an?
- Werden beide Arten von Anteilen steuerlich gleich behandelt und ist nur der Gewinn beim späteren Verkauf der Anteile steuerpflichtig (Abgeltungssteuer), oder muss die Zuteilung der Gründeranteile zusätzlich in Deutschland als Einkommen versteuert werden?
- Falls die Gründeranteile als Einkommen versteuert werden müssen, wie sind die Regeln dafür?
- Ich vermute, dass ich meine Anteile in den USA als Einkommen bzw. Kapitalgewinn versteuern muss. Falls das so ist, wie wirkt sich das auf die deutsche Besteuerung aus? Entfällt dann die deutsche Steuerpflicht für das betreffende Einkommen und erhöht sich "nur" die Steuerprogression für mein deutsches Einkommen?
- Gibt es aus Sicht deutscher Steuergesetzgebung bestimmte Dinge, die bei der Zuteilung der Gründeranteile speziell geregelt werden sollten?
Vielen Dank im Voraus!
19:55 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutete, dass Sie Ihr Welteinkommen in Deutschland versteuern müssen.
Durch die Beteiligung an der zu gründenden Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Staaten sind zwei einkommensteuerlich zu unterscheidende Einkünfte denkbar. Die Gewinnbeteiligung (Dividende) und der Wertzuwachs der Gesellschaftanteile.
Die Dividenden unterliegen gemäß § 20 Abs ...
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