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Besteuerung von US Pensionskonten 401k und IRA bei Rueckkehr nach Deutschland

Gefragt am 09.10.2011
07:19 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14028

 

Wir leben und arbeiten augenblicklich in den USA und besitzen mehrere amerikanische Rentenkonten 401k und IRA ("Individual Retirement Account") in welche wir einen Teil unseres (unversteuerten) Einkommen einbezahlen. Die Besteuerung erfolgt nachtraeglich bei Erreichen des Rentenalters. Da wir voraussichtlich 2012 nach Deutschland zurueckkehren werden, stellt sich die Frage nach der Besteuerung dieser Konten in Deutschland.

Wie werden laufende Kapitalertraege dieser Konten in Deutschland besteuert? Greift hier Paragraph 18A des DBA ueber Altersvorsorgeplaene?
Bei Erreichen des Rentenalters, werden die Auszahlungen dann in D oder/und USA besteuert?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.10.2011
07:19 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 10.10.2011
19:09 Uhr

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Beantwortet am 10.10.2011 19:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14028

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Tatsachen kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Gemäß dem Protokoll zur Ratifizierung des DBA USA sind Altersvorsorgepläne iSd Art. 18A die nach §§ 401(a), 408(k), individual retirement accounts und individual retirement annuities nach §§ 408a und p sowie Pläne nach §§ 403 a und b und governmental plan nach § 457 ...



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