Besteuerung von US Pensionskonten 401k und IRA bei Rueckkehr nach Deutschland
Gefragt am 09.10.201107:19 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14028
Wir leben und arbeiten augenblicklich in den USA und besitzen mehrere amerikanische Rentenkonten 401k und IRA ("Individual Retirement Account") in welche wir einen Teil unseres (unversteuerten) Einkommen einbezahlen. Die Besteuerung erfolgt nachtraeglich bei Erreichen des Rentenalters. Da wir voraussichtlich 2012 nach Deutschland zurueckkehren werden, stellt sich die Frage nach der Besteuerung dieser Konten in Deutschland.
Wie werden laufende Kapitalertraege dieser Konten in Deutschland besteuert? Greift hier Paragraph 18A des DBA ueber Altersvorsorgeplaene?
Bei Erreichen des Rentenalters, werden die Auszahlungen dann in D oder/und USA besteuert?
07:19 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Tatsachen kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Gemäß dem Protokoll zur Ratifizierung des DBA USA sind Altersvorsorgepläne iSd Art. 18A die nach §§ 401(a), 408(k), individual retirement accounts und individual retirement annuities nach §§ 408a und p sowie Pläne nach §§ 403 a und b und governmental plan nach § 457 ...
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