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Auszahlung 3. Säule zur schweizer Rente

Gefragt am 21.03.2014
16:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4577

 

Mein Mann ist Schweizer mit Wohnsitz in München. Er hat sich dieses Jahr die 3. Säule (ca. 230.000 CHF) auszahlen lassen. In der Schweiz wurden sofort ca. 26.000 CHF Quellensteuer abgezogen. Ist es richtig, dass er diese Steuer wieder bekommen kann, wenn er in der Steuererklärung in D diesen Bezug angibt? Wie hoch würde im Gegenzug hier dann die Steuer auf diesen Betrag ausfallen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.03.2014
16:03 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 05.04.2014 14:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4577

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich die Frage beantworten.

Aus der gesetzlichen Koordinierung der Schweizer Pensionskasse mit der AHV und der Struktur der Pensionskassen wird die rechtliche Einordnung der Schweizer Pensionskasse als “erweiterte allgemeine gesetzliche Rentenversicherung” abgeleitet. Da § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und korrespondierend § 22 Abs. 3 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leistungen ausländischer gesetzlicher Rentenversicherungen erfassen, ist die Schweizer Pensionskasse eine gesetzliche Rentenversicherung in diesem Sinne (BFH- Urteil vom 25.03.2010, BFH/NV 2010, 1275).

Einmalzahlungen aus einer Schweizer Pensionskasse sind seit 2005 grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings ist zu differenzieren.

Einmalzahlungen, die als Altersrente gem. Artikel 18 des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz vom 21.12.1992 (DBA) der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland unterliegen, können ausnahmsweise als “Kapitalabfindung” nach § 3 Nr ...



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