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Ausländische Einkünfte, Freiberuflich

Gefragt am 05.05.2011
16:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6222

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bereite meine Einkommensteuererklärung 2010 vor, habe dazu aber eine Frage bezüglich eines freiberuflichen Einkommens von einer ausländischen Quelle:

Zu mir:
Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland, bin also uneingeschränkt steuerpflichtig.

Zur Frage:
Im Jahr 2010 habe ich in verschiedenen europäischen Städten eine kanadische Theaterproduktion begleitet und hierfür von einem kanadischen Theaterfestival eine Bezahlung bekommen. Unter den Spielorten war auch Berlin, ansonsten 6 weitere EU-Städte.

Nun weiß ich nicht, ob diese Einnahmen z.B. dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Es fielen keine kanadischen Steuern an (und sind im Honorarvertrag auch nicht ausgewiesen).

Mich würde interessieren, ob ich diese nun einfach auf die erste Seite der Anlage AUS eintrage, bzw. welche legale Angabe für mich in diesem Fall die günstigste wäre.


Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.05.2011
16:31 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 06.05.2011
10:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.05.2011 10:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6222

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatzes wie folgt beantworten kann:

Sie haben zur Art Ihrer Tätigkeit keine weiteren Auskünfte gemacht, insoweit kann ich zur Zuordnung als freiberufliche Tätigkeit ggü. Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit keine Aussage treffen.

Soweit Sie selbständig tätig geworden sind und nicht angestellt waren, sind grundsätzlich Sie selber für die Versteuerung Ihrer Einkünfte zuständig. Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass im Honorarvertrag keine Ertragsteuern ausgewiesen waren.

Soweit Ihre Einkünfte als selbständige Arbeit zu klassifizieren sind, handelt es sich um Ausländische Einkünfte nach §34d EStG, wenn sie in einem ausländischen Staat ausgeübt worden ist ...



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