Arbeiten Schweiz / Wohnen Deutschland
Gefragt am 19.01.201207:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4464
Mein Arbeitgeber hat ein neues Büro in der Schweiz eröffnet und ich habe die Möglichkeit dort für derzeit vier Tage pro Woche zu arbeiten. Von Freitag bis Sonntag bin ich weiterhin in Deutschland, der Lebensmittelpunkt bleibt daher in Deutschland. Aufgrund der 60-Tage Regelung erfolgt die Besteuerung jedoch in der Schweiz - vorbehaltlich des Progressionsvorbehalts bei dem Lohnsteuerjahresausgleich.
Dafür bräuchte ich dann folgende steuerliche Musterberechnung:
- Mein netto Gehalt soll sich um monatlich 2.500,- € erhöhen
- Gehaltsrechner für die Schweiz: http://www.lohncomputer.ch/de/ihr-ergebnis.html?tx_lohnrechner_pi1
- Auswirkungen auf die Versteuerung in Deutschland (Berücksichtigung, dass das Einkommen in Deutschland aufgrund des Progressionsvorbehalts voll angerechnet wird - Einkommen der Ehefrau, weitere Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung)
- Da ich nur vier Tage pro Woche in der Schweiz bin, werden 20 % des Einkommens nachträglich mit dem Lohnsteuerjahresausgleich in Deutschland versteuert
Es geht also um die Frage: Wie viel muss ich in der Schweiz verdienen, um nach Abzug der steuerlichen Effekte in Deutschland netto 2.500,- € mehr pro Monat zu haben. Die spezielle steuerliche Situation in der Schweiz muss dabei nicht weiter beleuchtet werden, ein Blick auf den Gehaltsrechner genügt.
Als Unterlagen kann ich Ihnen zur Verfügung stellen:
- Muster Gehaltsabrechnung für die Schweiz
- Lohnsteuer Jahreserklärung 2010
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
Das Ganze ist noch nicht sicher, daher bräuchte ich im ersten Schritt nur Angebote mit einer groben Schätzung des Stundenaufwands. Geben Sie mir gerne Bescheid, falls Sie weitere Informationen zur Einschätzung benötigen.
07:44 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Hinzufügen, Weglassen, Ändern von Lebenssachverhalten oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können ...
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