Abzugsteuer § 50 a bei Lizenzgebühren
Gefragt am 19.08.200922:12 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4492
Guten Tag,
folgender Fall: Firma in Hong Kong erhält aus Deutschland Lizenzgebühren. Von der Rechnungssumme wird gem § 50 a EstG 15 % Abzugsteuer einbehalten.
Die "normale " Freistellung bzw. Erstattung funktioniert mE nur mit China - nicht aber Hong Kong. Ist das richtig? und gibt es doch einen Weg für die Firma in Hongkong die Abzugsteuer wieder zu bekommen?
Vielen Dank im voraus
22:12 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Im Rahmen des § 50a Absatz 1 Ziff. 3 EStG werden Lizengebühren im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 50a Abs ...
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