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Abzugsteuer § 50 a bei Lizenzgebühren

Gefragt am 19.08.2009
22:12 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4317

 

Guten Tag,

folgender Fall: Firma in Hong Kong erhält aus Deutschland Lizenzgebühren. Von der Rechnungssumme wird gem § 50 a EstG 15 % Abzugsteuer einbehalten.
Die "normale " Freistellung bzw. Erstattung funktioniert mE nur mit China - nicht aber Hong Kong. Ist das richtig? und gibt es doch einen Weg für die Firma in Hongkong die Abzugsteuer wieder zu bekommen?

Vielen Dank im voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.08.2009
22:12 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 20.08.2009
08:23 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.08.2009 08:23 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4317

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrte Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Im Rahmen des § 50a Absatz 1 Ziff. 3 EStG werden Lizengebühren im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 50a Abs ...



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