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Verluste aus Vorjahr als atypische stille Ges. geltend machen

Gefragt am 01.06.2010
16:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4182

 

Folgender Sachverhalt:
GmbH erwirtschaftet im Jahr B einen Verlust von 20.000 Euro – anteiliger Verlustanteil der atypischen Gesellschaft 16.000 Euro. Es wurde kein Antrag auf die gesonderte Feststellung der einheitlichen und gesonderten Festellung von Besteuerungsgrundlagen gestellt. Der folgende Bescheid durch das Finanzamt setzt den Verlust der atypischen Gesellschaft auf 0 Euro fest und wurde nicht fristgerecht widersprochen und kann wohl nicht mehr angefochten/ geändert werden

Im Folgejahr C erwirtschaftet GmbH einen Verlust von 10.000 Euro – Anteil atypische stille Gesellschaft ca. 8.000 Euro.

Für die GmbH besteht ein Verlustvortrag von 35.000 Euro.
Kann nun für das Jahr C ein einkommenssteuer- wirksamer Verlust über die 8.000 Euro hinaus geltend gemacht werden, indem der auch den Verlust von 16.000,- des Vorjahres geltend gemacht wird?
Bspw. : Verlustübernahme durch stillen Gesellschafter in Höhe von 30.000 Euro, der den Gewinn der GmbH erhöht und damit mit dem Verlustvortrag der GmbH verringert?

Gibt es andere Möglichkeiten Verlust aus dem Jahr B steuermindernd geltend zu machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.06.2010
16:58 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.06.2010 13:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4182

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Bei einer atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Mitunternehmerschaft für die eine gesonderte und einheitliche Feststellung abzugeben ist. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben. Da dies nicht gemacht wurde hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen offensichtlich mit 0,- € geschätzt ...



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