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Sacheinlage bei kleiner GmbH

Gefragt am 01.02.2010
17:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4240

 

Guten Tag,

ich bin einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer 2009 gegründeten kleinen GmbH.

Das Stammkapital iHv 27500€ wurde komplett einbezahlt.

Die GmbH ist Mieter in einem Haus, welches mir gehört. In der gemieteten Etage wurde schon vor der Gründung, ohne Rechnung mit privaten Mitteln, ein Fotolabor eingerichtet, welches die Firma nutzt. Laut Bauantrag und gemäß Begutachtung durch den Architekten und Planer, hat dieses mit Spezialeinbauten einen Wert von 20.000€.

Da eine Mietzahlung hierfür an mich privat für meine persönliche Situation ungünstig wäre, würde ich das Labor gerne in die Firma einbringen ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. So habe ich zumindestens die Bilanzwerte der Firma verbessert.

Mir wurde daraufhin von einem befreundeten Unternehmer mitgeteilt, dass dieses nicht möglich ist, da keine Rechnungen vorlägen und die Wertaufstellung und Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau durch einen Architekten nicht ausreichen würde und eine Begutachtung durch einen Fachmann umwirtschaftlich wäre.

Meine Frage ist nun :

Reicht die Wertaufstellung und Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau durch zwei seperate Architekten/Planer als Begutachtung aus oder benötige ich ein neues Spezialgutachten ?

Muss ich zeitgleich das Stammkapital beim Registergericht erhöhen (was ist dort vorzulegen) und könnte, und wenn mit welcher Begründung, das Registergericht oder eine andere Stelle die Sacheinlage ablehnen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.02.2010
17:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.02.2010 19:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4240

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

in der Bilanz der GmbH sind die Gegenstände auszuweisen, an denen die GmbH das zivilrechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum hat. Da die Räume gemietet sind, sind sie nicht in der Bilanz der GmbH auszuweisen ...



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