Hausübertragung
Gefragt am 31.07.201013:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4796
Ich habe in Bochum ein MfH incl. Gerwerbe.
eines der Gewerbe habe ich bis 2001 selbstgeführt. (Kiosk)
Nach der Erkrankung meines Mannes habe ich den Kiosk verpachtet.
Mein Steuerbertater hat bis 2007 über diesen Kiosk Bilanz erstellt.
Ich wollte dieses immer ändern, da ich die Räumlichkeiten nur
verpachtet habe. Es existiert ein reiner Pachtvertrag über die
Räumlichkeiten. Zum 31.03.2008 habe ich das Haus meinen Kindern
überschrieben. Wie kann ich das Problem der Bilanzierung ändern
oder lösen?
Kann ich eine ganz normale Steuererklärung abgeben? 2008 muss
noch erstellt werden.
13:28 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Bilanz)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Durch das Betreiben des Kioks haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG erzielt. Mit der Einstellung des Gewerbebetriebes durch Sie, liegt steuerliche eine Betriebsaufgabe vor, diese Betriebsaufgabe führt zur Versteuerung des sogenannten Aufgabegewinnes, was wegen der im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven zur einer Einkommensteuerbelastung führen kann ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Bilanz" Jetzt eigene Frage stellen!