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Handwerksbetrieb Bilanzpflichtig

Gefragt am 07.11.2011
19:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4603

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:

Ich beteibe seit 5 Jahren eine kleinen Einmann-Renovierungsbetrieb (Fliesen und Raumausstatter)auf der Kleinunternehmerregelung bei der ich den Jahresabschluss selber mache.

Jetzt möchte ich nächstes Jahr auf Umsatzsteuervorabzug umstellen bzw. dieses Jahr Rückwirkend noch beantragen.

Nun will ich wissen ob hierfür gesetzlich eine EÜR reicht oder ich dann automatisch Bilanzierungspflichtig bin?

Besten Dank...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.11.2011
19:50 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 07.11.2011
19:58 Uhr

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Beantwortet am 07.11.2011 19:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4603

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Bilanz)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung ...



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