Handwerksbetrieb Bilanzpflichtig
Gefragt am 07.11.201119:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4775
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:
Ich beteibe seit 5 Jahren eine kleinen Einmann-Renovierungsbetrieb (Fliesen und Raumausstatter)auf der Kleinunternehmerregelung bei der ich den Jahresabschluss selber mache.
Jetzt möchte ich nächstes Jahr auf Umsatzsteuervorabzug umstellen bzw. dieses Jahr Rückwirkend noch beantragen.
Nun will ich wissen ob hierfür gesetzlich eine EÜR reicht oder ich dann automatisch Bilanzierungspflichtig bin?
Besten Dank...
19:50 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Bilanz)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung ...
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