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Einzahlung in die Kapitalrücklage einer UG

Gefragt am 26.07.2021
11:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 746

 

Ich möchte meiner UG mehr Geld zum Arbeiten verschaffen:
Welche Schritte sind für die Einzahlung in die Kapitalrücklage einer UG mit zwei Gesellschaftern notwendig?
a) Zahle ich als Gesellschafter das Geld einfach auf das Konto der UG ein und erfasse das neue Kapital in der Bilanz? b) Muss hier in der Steuererklärung etwas berücksichtigt werden?
c) Macht es einen Unterschied, ob die Einzahlung unterjährig oder zum Jahreswechsel erfolgt?
d) Allgemeine Hinweise, worauf zu achten ist, sind willkommen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.07.2021
11:48 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 26.07.2021
11:59 Uhr

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Beantwortet am 26.07.2021 11:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 746

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Bilanz)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com. Zu Ihrer Frage möchte ich folgende Erstauskunft erteilen, die sich vom Umfang auch an dem gebotenen Honorar orientiert (ich bekommen 50% Anteil).

Grundsätzlich können Sie eine Einzahlung in die Kapitalrücklage formfrei durchführen. Sinnvoll wäre zumindest eine kurzes Protokoll, in dem von beiden Gesellschaftern die Einzahlung und Zuführung in die Rücklage beschlossen wird ...



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