Eigenkapitalvortrag in Bilanz für Einzelunternehmer
Gefragt am 04.03.201719:46 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2248
Muss ich auch als Einzelunternehmer in der Bilanz einen Verlustvortrag oder Gewinnvortrag des Eigenkapitals vornehmen und wenn ja, wie?
Hintergrund: Wir bilanzieren seit 2013, da hatten wir als Schlusskapital des Vorjahres gerundet 20.000€, was wir aber nicht als Anfangskapital nach 2014 übernommen haben.
Das negative Eigenkapital Ende 2014 in Höhe von gerundet 4000€ haben wir entsprechend auch nicht als Anfangskapital nach 2015 übernommen.
Das Finanzamt moniert jetzt, dass 2015 das Anfangskapital 0,00 beträgt im Unterschied zu dem Schlusskapital 2014 in Höhe von 4000€.
19:46 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Bilanz)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ein Gewinn bzw. Verlust erhöht bzw ...
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