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Buchung Par 15a UStG

Gefragt am 05.04.2017
16:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2214

 

Hallo, ich habe eine Frage zur Buchung eines immobilienwirtschafdtlichen §15a UStG-Falls. Ausgangsfall: Aufgrund einer steuerschädlichen Vermietung innerhalb der Berichtigungsperiode wird eine 15a Korrektur (monatlich 1/120) notwendig. Bislang buchen wir jeden Monat die anteilige Vorsteuerkorrektur (Aufwand an Vorsteuer). Ich bin aber unsicher, ob man nicht mit Entstehung des 15a-Falls den gesamten Korrekturbetrag gegen Rückstellung buchen müsste (Aufwand an Rückstellung aus 15a) und diese Rückstellung dann monatlich gegen Vorsteuer auflöst.

Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.04.2017
16:10 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 17.04.2017
09:55 Uhr

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Beantwortet am 17.04.2017 09:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2214

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Bilanz)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Meiner Einschätzung nach ist hier noch keine Rückstellung zu bilden. Die Vorsteuerkorrektur entsteht nach Gesetz mit jedem Voranmeldungszeitraum, sie entsteht nicht mit der Nutzungsänderung ...



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