buchführungspflicht
Gefragt am 05.01.201511:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2580
sehr geehrte damen und herren
ich habe vom Finanzamt einen brief bekommen, dass ich ab 2015 eine buchführungspflicht habe
und dass ich in 4 wochen eine ausfertigung der eröffnungsbilanz zu übersenden habe
nun meine fragen dazu:
was ist eine buchführungspflicht und eine eröffnungsbilanz, welche informationen muss ich ans finanzamt übersenden, über welchen program übersende ich die daten ans finanzamt? und muss ich das ganze monatlich machen?
ich würde gerne auch mit einem steuerberater zusammenarbeiten wollen.
welche preise würden mich da erwarten?
freundliche grüße
11:55 Uhr
Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Bilanz)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Wenn Ihnen der Begriff der Buchführungspflicht nichts sagt, sind Sie hier zwingend auf professionelle Unterstützung angewiesen.
Ein ganzes Berufsbild (das des Bilanzbuchhalters) beschäftigt sich mehr oder weniger nur mit diesem Thema.
Letztendlich möchte das Finanzamt wissen, welche Vermögens- und Schuldposten Ihr Betriebsvermögen ausmachen ...
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