Bilanzierung von unfertiger Software
Gefragt am 12.02.201017:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4877
Hallo
aufgrund eines Wegzugs in die Schweiz hat mich das Finanzamt aufgefordert eine Bilanz zu erstellen - bisher war ich freiberuflich tätig.
Es geht um die Bewertung von Markenrechten und Software-Applikationen für die im Bilanzzeitraum Kosten entstanden sind.
Nun weiss ich nicht, wie ich diese in der Bilanz anzugeben habe, da in beiden Bereichen aufgrund kein Wert entstanden ist und ich Ausgaben die zu keinem nennenswert Wert geführt haben auch nicht noch versteuern möchte. - Die Software musste noch einmal geschrieben werden und die Markenanmeldung ist noch nicht fertig.
Bisherige eingetragene Bilanzpositionen:
Passiv-seite
Gewinn: 10.000 (aus Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Verbindlichkeiten: 5.000 (noch nicht beglichene SW_Rechnungen=
Aktivseite:
KOnzessionen, schutzrechte etc: 1
unfertige erzeugnisse: 1
Problem: Bilanzsumme geht nicht auf.
Was muss ich tun damit die Bilanz auch formal korrekt wird?
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per email zur Verfügung.
MFG
Ralph Wieser
ralph.wieser@gmail.com
17:04 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Bilanz)
cSehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, müssen Sie in der Regel keine Bilanz erstellen, sondern Sie ermitteln den Gewinn nach 4 Absatz 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben in Form einer Einnahme-Überschussrechnung. Sie haben aber auch die Möglichkeit freiwillig zu bilanzieren, was Sie wohl nicht getan haben und auch nicht hätten tun müssen ...
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