Bewertung einer Sacheinlage
Gefragt am 07.03.201910:09 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1475
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage zur Bewertung nach Handelsrecht und Steuerrecht:
Zum 01.07.18 wurde ein privates Grundstück in das Betriebsvermögen übernommen. Das Grundstück wurde am 20.08.2015 privat erworben. Die Anschaffungskosten betrugen damals 126.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Einlage beträgt der Teiwert 152.000,- Euro. Können Sie mir bitte mit angabe der jeweiligen Rechtsquelle sagen, wie das Grundstück zum Einlagezeitpunkt handelsrechtlich und Steuerrechtlich zu bilanzieren wäre?
Wie wäre die Einlage zu bewerten, wenn der Einlagezeitpunkt nicht der 01.07. 2018 sondern zum 01.03.2019 erfolgt wäre.
Ich bedanke mich für Ihre rasche Stellungnahme
Danke
A. Langenecker
10:09 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Bilanz)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Steuerlich betrachtet ist die Einlage gem. § 6 Abs. Nr. 5 mit dem Teilwert zu bewerten. Allerdings sind max. die Anschaffungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt wurde. Da Sie das Grundstück am 20.08.2015 angeschafft haben und bis zur Einlage am 01 ...
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