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Zeitpunkt der Auszahlung

Gefragt am 25.10.2009
14:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4876

 

Steuerklasse 4, Zusammenveranlagung. Gesamtbetrag der Einkünfte: 88.391,--

Es soll eine Abfindung von EUR 111.375,-- geben, davon gehen 30.000,-- in betriebliche Altersvorsorge, sodass EUR 81.375,-- noch als Abfindung übrig sind.

Ich war 2009 durchgehend beschäftigt. Ich kann den Zeitpunkt der Abfindung wählen. Ab Januar 2010 bin ich arbeitslos.

Ist es für mich besser die Abfindung 2009 noch im Dezember zu erhalten oder erst im Januar 2010?

Wie hoch ist die netto Ersparnis?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.10.2009
14:54 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 25.10.2009
20:41 Uhr

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Beantwortet am 25.10.2009 20:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4876

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Fragesteller,
im deutschen Steuerrecht gilt die Steuerprogression, d.h. mit steigendem Einkommen steigt die Steuerbelastung. Somit ist prinzipiell eine Auszahlung im Januar 2010 günstiger. Nach der Rechtsprechung des BFH erfolgt die Besteuerung der Abfindung an dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis zivilrechtlich beendet ist ...



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