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Wohnrechtsablösung steuerfrei?

Gefragt am 12.11.2021
14:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 864

 

wohne in Bayern in einer ETW, habe seit Jahren ein unentgeltiches Wohnrecht. Der Eigentümer will mir50Tsd. zahlen, damit ich mein Wohnrecht im Grundbuh löschen lasse. Frage: ist dieser Ablösebetrag steuerfrei nach welchem §

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.11.2021
14:11 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.11.2021
14:56 Uhr

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Beantwortet am 12.11.2021 14:56 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 864

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Abfindung)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Frage.

Die Ablösung des Wohnrechts gegen Einmalzahlung führt grundsätzlich beim Wohnrechtsinhaber zu einer nicht steuerbaren Vermögensumschichtung. Allerdings sollte der Wert des Wohnrechts hier zum Ablösebetrag passen, so dass sich eine zeitpunktbezogene Bewertung anbietet ...



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