Wohnrechtsablösung steuerfrei?
Gefragt am 12.11.202114:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 864
wohne in Bayern in einer ETW, habe seit Jahren ein unentgeltiches Wohnrecht. Der Eigentümer will mir50Tsd. zahlen, damit ich mein Wohnrecht im Grundbuh löschen lasse. Frage: ist dieser Ablösebetrag steuerfrei nach welchem §
14:11 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Abfindung)
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Frage.
Die Ablösung des Wohnrechts gegen Einmalzahlung führt grundsätzlich beim Wohnrechtsinhaber zu einer nicht steuerbaren Vermögensumschichtung. Allerdings sollte der Wert des Wohnrechts hier zum Ablösebetrag passen, so dass sich eine zeitpunktbezogene Bewertung anbietet ...
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