wie gehe ich damit um
Gefragt am 03.10.201113:31 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4769
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Eckdaten:
Witwenrente 325e
Halbwaisenrente
Für den Sohn 125€
Kindergeld 180€
Kirchensteuer : nein
Jahresbrutto ca. 30.000€ (ohne die oberen Beträge)
Abfindung 75.000€
Steuerklasse 1 + 1Kind
• im Unternehmen werden 1,5% vom Monatslohn in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Ist es richtig, das man von der Abfindung einen Betrag von bis zu 1.800€ (bis zu dieser Grenze mntl.) in diese investieren kann, ohne das dieser steuerlich berücksichtigt werden muss?
• Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Sind damit die Fristen gewahrt, um eine Sperre durch das Arbeitsamt zu vermeiden?
• Wie verändert sich die steuerliche Belastung, wenn die Kündigungsfrist von 6 Monaten eingehalten wird, bei Lohnausgleich und Freistellung?
• Die Kündigung soll aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Besteht damit ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente (Laut BFA bekommt sie diese, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann) oder gibt es dadurch Nachteile? Ein ärztlicher Bericht kann vorgelegt werden, da sie sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung befindet.
• Gesetz dem Fall, sie würde 10000€ in die Betriebsrente investieren, wie hoch wäre dann die steuerliche Belastung bzw. wie viel würde am Ende übrig bleiben?
• Kann sie trotz der Rente, bekäme sie diese, einen 400€ Job annehmen? Ohne Probleme zu bekommen. Eine andere Tätigkeit versteht sich.
• Wenn sie diese Summe komplett oder zum teil in eine selbstständige Tätigkeit investiert, oder jemandem zur Verfügung stellt wird dann die Steuerlast anders berechnet?
• Greift hier die fünftel Regelung?
• Macht ein Lohnsteuerjahresausgleich dann auch sinn? Sie hat ihn nie gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
13:31 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben beruht. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich ändern.
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1. Steuerfreie Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung
Ich gehe davon aus, daß Sie mit der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorgung den steuerfreien Betrag meinen, der nach § 3 Nr. 63 EStG durch den Arbeitgeber pro Jahr steuerfrei gezahlt werden kann.
Der dort genannte Betrag kann nicht isoliert betrachtet werden. Im Jahr 2011 können Sie insgesamt 4.440 EUR in eine betriebliche Altersversorgung steuerfrei einzahlen. Ob diese Einzahlung aus einer Abfindung oder laufenden Bezügen stammt, ist für die Steuerfreiheit unerheblich. Wenn insgesamt mehr als die Obergrenze eingezahlt wird, ist der überschießende Betrag steuerpflichtig.
2. Kündigung / Aufhebungsvertrag
Hierzu können im Rahmen eines solchen Forums keine rechtlich validen Auskünfte gegeben werden, da es hier auf die rechtlichen Formulierungen im Einzelfall ankommt ...
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