Wie wird eine Sozialabfindung versteuert muß eine Sozialabfindung überhaupt versteuert werden
Gefragt am 21.02.201310:05 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7754
Am 07.02.2013 war ich 53j.und 16J betriebszugehörigkeit,zum Gütetermin auf dem Arbeitsgericht.Es wurde ein Vergleich in beiderseitigem Einvernehmen erziehlt,in diesem Vergleich wurde festgelegt,daß mein Ex-Arbeitgeber mir das Jan.2013 monatsgehalt von 2300.-brutto(netto1500-1600),sowie eine "Sozialabfindung" von 3000.- brutto bezahlen muss.Als ich nun meine Abrechnung erhielt,wurde ich doch gesckockt,da ich meines erachtens fast nichts Netto von diesem Geld herraus bekommen habe.Ich muss noch anmerken,daß ich seit dem 07.01.2013 Arbeitslos gemeldet bin.Laut Arbeitsamt werde ich monatlich 900,30 ALG 1 beziehen.Anbei die Berechnung(Lohnabrechnung) meines ehmaligen Arbeitgebers.Nun erhoffe ich mir von Ihnen eine verbindliche Antwort,ob hier alles rechtens gerechnet wurde.
Mit freundlichem Gruß
10:05 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Entlassungsentschädigungen sind seit dem Jahr 2006 steuerpflichtig. Das Steuerbrutto von 5.300 € ist somit korrekt ...
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