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Weiterbildungskosten von Steuer absetzen

Gefragt am 20.07.2009
13:01 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4477

 

Mein Arbeitsgeber hat mir einen Auflösungsvertrag angeboten. Das Angestelltenverhältnis würde zum 31.1.2010 enden. Ich plane die Zeit der Freistellung (ca. ab 1.10.) für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen. Die Weiterbildung kostet 6000 €) Ist es für mich finanziell güsntiger die Weiterbildung selbst zu bezahlen und dann als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen oder wäre es geschickter, mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln, dass dieser die Schulung bezahlt (und die Abfindung dann um die entsprechende Summe reduziert)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.07.2009
13:01 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 20.07.2009
13:33 Uhr

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Beantwortet am 20.07.2009 13:33 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4477

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Ihnen Ihr Noch-Arbeitgeber diese Kosten bezahlt und Sie diese auch nicht zurückzahlen müssen, dann sollten Sie das Angebot annehmen und sich diese Fortbildung durch den Arbeitgeber bezahlen lassen, denn Sie bekommen dann tatsächlich 100% der Kosten erstattet und zwar durch den Arbeitgeber ...



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