Was bleibt von meiner Abfindung netto über ?
Gefragt am 09.11.201123:36 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4982 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
2010 betrug mein Einkommen 66.000 € (Brutto) + Tantieme von 13.000 € (Brutto)
In 2011 wurde mir zum 31.10.2011 betriebsbedingt gekündigt.
Einkommen: 55.000 € (Brutto) + Abfindung: 27.500 € (Brutto)
Steuerklasse 1, keine Kirchensteuerpflicht, Private Krankenversicherung
Wie viel blebt mir von den 27.500 € netto über und ist es besser nach der 1/5 Regelung vesteuern zu lassen?
Ich danke für Ihre schnelle Hilfe.
Mit besten Grüßen.
23:36 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Anfgaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Fünftelregelung werden Sie nach Ihren Angaben nicht bekommen, da die Abfindung die entgehenden Einnahmen nicht übersteigt sondern deutlich darunter liegt ...
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