Was passiert wenn im Rahmen einer Abfindung die Werbungskosten höher als das Gehal sind
Gefragt am 05.03.201516:27 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3232
Gehalt in 2015: Januar bis März: 20K€
Abfindung Ende März: 180K
Werbungskosten in 2015: 50K (ich plane im September 2015 einen MBA zu beginnen)
Meine konkrete Frage:
Wie wird das Netto-Gehalt (bzw. die abzugebende Lohnsteuer) unter Verwendung der Fünftelregelung für 2015 berechnet?
Ist folgende Kalkulation korrekt?
20K Gehalt - 50K Werbungskosten = 0 € Gehalt in 2015 und 30K restliche Werbungskosten
180 K Abfindung - 30 K restliche Werbungskosten = 150K Abfindung welche mit der Fünftelregelung besteuert wird unter der Annahme, dass das Gehalt in 2015 0 K war
Zusatz: Ich habe die Möglichkeit auch noch das Gehalt (6K) von April zu erhalten, aber weiß nicht, ob mir das mehr schadet als es bringt, da ja im Rahmen der Fünftelregelung der Nutzen maßgeblich von der Differenz von Gehalt und Abfindung abhängt.
16:27 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Die Steuer für die Abfindung beträgt nach § 34 EStG das fünffache des Differenzbetrags aus der Steuerlast des normalen zu versteuernden Einkommens und der Steuerlast des um ein Fünftel der Abfindung erhöhten Einkommens. Wenn das Einkommen 0 € beträgt, ist der Steuervorteil maximal ...
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