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Was passiert wenn im Rahmen einer Abfindung die Werbungskosten höher als das Gehal sind

Gefragt am 05.03.2015
16:27 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3018

 

Gehalt in 2015: Januar bis März: 20K€
Abfindung Ende März: 180K
Werbungskosten in 2015: 50K (ich plane im September 2015 einen MBA zu beginnen)

Meine konkrete Frage:

Wie wird das Netto-Gehalt (bzw. die abzugebende Lohnsteuer) unter Verwendung der Fünftelregelung für 2015 berechnet?

Ist folgende Kalkulation korrekt?

20K Gehalt - 50K Werbungskosten = 0 € Gehalt in 2015 und 30K restliche Werbungskosten

180 K Abfindung - 30 K restliche Werbungskosten = 150K Abfindung welche mit der Fünftelregelung besteuert wird unter der Annahme, dass das Gehalt in 2015 0 K war

Zusatz: Ich habe die Möglichkeit auch noch das Gehalt (6K) von April zu erhalten, aber weiß nicht, ob mir das mehr schadet als es bringt, da ja im Rahmen der Fünftelregelung der Nutzen maßgeblich von der Differenz von Gehalt und Abfindung abhängt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.03.2015
16:27 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 05.03.2015 21:03 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3018

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Die Steuer für die Abfindung beträgt nach § 34 EStG das fünffache des Differenzbetrags aus der Steuerlast des normalen zu versteuernden Einkommens und der Steuerlast des um ein Fünftel der Abfindung erhöhten Einkommens. Wenn das Einkommen 0 € beträgt, ist der Steuervorteil maximal ...



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