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steueroptimierte Auszahlung einer Abfindung

Gefragt am 18.11.2014
15:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3606 | Bewertung 2/5

 

Mir wurde eine Ausscheidungsvereinbarung mit Abfindung zum 31.12.2014 angeboten. Den Zeitpunkt der Auszahlung kann ich für 2014 , 2015 oder 2016 wählen. Da ich in 2015 noch andere Einnahmen ( befristetes Arbeitsverhältnis in einer anderen Firma) erwarte, wollte ich die Auszahlung in 2016 wählen. Eine Rechtsanwältin riet mir ab, mit der Begründung , dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausscheidung in 2016 nicht mehr gegeben sei und ich mit massiven steuerlichen Problemen rechnen müßte.
Bei den von Ihnen beantworteteten Fragen zur Abfindung geht es meistens nur um Auszahlungsverschiebung ins nächste Jahr. Gilt die Steueroptimierung bzw. Fünftelregelung auch noch in 2016 ?
Danke für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.11.2014
15:48 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 18.11.2014 19:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3606 | Bewertung 2/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Tarifermäßigung gem. § 34 EStG (sog. Fünftelregelung) ist, dass die Abfindung auch tatsächlich in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) als Einmalbetrag ausbezahlt wird bzw. vollständig in mehreren Teilbeträgen innerhalb des Jahres zufließt. Nur dann tritt das von der Rechtsprechung im Grundsatz geforderte Merkmal der sog ...



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