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Steuerliche Abzüge

Gefragt am 06.09.2010
13:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4984

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin derzeit (seit 1999 Ausbildungsbeginn) bei einem großem Unternehmen angestellt.

Aktuell bietet mein Unternehmen Abfindungen an für Mitarbeiter die das Unternehmen einvernehmlich verlassen möchten.

Da ich gerade Mutter geworden bin und einen Arbeitsweg von 70 Kilometern habe mit einer einfachen Fahrtzeit von ca. 1 bis 2 Stunden ist es mir nicht möglich nach dem Erziehungsurlaub an meinen Arbeitsplatz zurück zu kehre. Daher ist diese Abfindung für mich sehr interessant!

Auf Anfrage bei der Personalabteilung würde ich eine Abfindung von 36.300,00 Euro brutto erhalten.

Derzeit habe ich Steuerklasse I, bin in NRW wohnhaft und zahle keine Kirchensteuer. Meine Frage ist nun was nach allen Abzügen von dieser Abfindung übrig bleibt. Muss ich eventuell noch irgendetwas beachten? Die Abfindung wurde zum 31. Oktober gültig werden. Ist es ratsam vorher noch meine Steuerklasse zu ändern. Wie gesagt ich bin gerade Mutter geworden, unverheiratet Steuerklasse I.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.09.2010
13:26 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 08.09.2010
12:24 Uhr

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Beantwortet am 08.09.2010 12:24 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4984

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Eine konkrete Berechnung des Betrages, der Ihnen von der Abfindung verbleibt, ist ohne eine Kenntnis einer Vielzahl anderer Parameter nicht möglich.

Grundsätzlich gilt, daß sich die Einkommensteuer auch auf die Abfindung mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz berechnet. Dieser Grenzsteuersatz ist vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte im Jahr 2010 abhängig.

Abfindungen gelten aber als außerordentliche Einkünfte, so daß hier die sogenannte Fünftelregelung zum Tragen kommt ...



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