Steuerklassenwahl im Jahr der Auszahlung
Gefragt am 07.11.201421:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2505
Kann meine Abfindung im Januar 2014 von 350 000 Euro nach Fünftel Regelung gem .Steuerklasse 1 durch Heirat mit Steuerklasse 3 getauscht werden und wann wird die ca 35000 Euro zurückerstattet ! Lg
21:04 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Abfindung)
sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie im Januar 2014
eine Abfindung erhalten und überlegen zu heiraten.
Hierzu sei nebenbei nur bemerkt, dass ein Ehevertrag
nicht nur steuerliche Vorteile haben kann.
Aber,
sofern Sie noch in diesem Jahr heiraten (also spätestens
am 31.12.2014) können Sie alle Vorteile einer
Zusammenveranlagung und vom Splittingtarif
für alle Einkünfte des Jahres 2014 nutzen ...
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