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Steuerklassenwahl im Jahr der Auszahlung

Gefragt am 07.11.2014
21:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2312

 

Kann meine Abfindung im Januar 2014 von 350 000 Euro nach Fünftel Regelung gem .Steuerklasse 1 durch Heirat mit Steuerklasse 3 getauscht werden und wann wird die ca 35000 Euro zurückerstattet ! Lg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.11.2014
21:04 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 08.11.2014
06:38 Uhr

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Beantwortet am 08.11.2014 06:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2312

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Abfindung)



sehr geehrter Fragesteller,


wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie im Januar 2014
eine Abfindung erhalten und überlegen zu heiraten.

Hierzu sei nebenbei nur bemerkt, dass ein Ehevertrag
nicht nur steuerliche Vorteile haben kann.

Aber,
sofern Sie noch in diesem Jahr heiraten (also spätestens
am 31.12.2014) können Sie alle Vorteile einer
Zusammenveranlagung und vom Splittingtarif
für alle Einkünfte des Jahres 2014 nutzen ...



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