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Hinzuverdienst im Vorruhestand

Gefragt am 01.07.2014
13:27 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4269 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich habe die Möglichkeit, im Rahmen einer Vorruhestandsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber im Alter von 57 Jahren als Angestellter in den Vorruhestand mit Vorruhestandsbezügen zu gehen.

In den Vorgesprächen wies mich mein Arbeitgeber darauf hin, dass ich aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis zum Eintritt in meine Rente Einkünfte nur bis maximal 450,00 EUR netto pro Monat hinzuverdienen dürfe.

Ich habe gehört, dass es dazu eine Ausnahmeregelung gibt, demzufolge das nicht zutrifft, wenn man mehr als 6 Jahre vor Beginn der Vorruhestandsvereinbarung ein Nebengewerbe angemeldet hat und dieses betreibt. Das trifft für mich zu, ich habe ein dem Arbeitgeber bekanntes und von ihm genehmigtes Nebengewerbe, das ich seit nahezu 8 Jahren betreibe.

Meine Fragen dazu sind:

1. Wo ist die von meinen Arbeitgeber angeführte Grenze von 450,00 EUR bezogen auf das Vorruhestandsentgelt des Arbeitgebers gesetzlich verankert (Die 450,00 EUR-Regelung in Bezug auf die vorgezogene Altersrente ist mir bekannt.)?

2. Wo ist die von mir angegebene Ausnahmeregelung verankert? Gibt es dazu ggf. Gerichtsurteile?

3. Wer überwacht die Einhaltung dieser Grenze? Die Höhe meiner Einkünfte kennt letztlich lediglich das Finanzamt. Fließen hier Informationen zwischen Finanzamt und Arbeitgeber?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.07.2014
13:27 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 01.07.2014
14:17 Uhr

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Beantwortet am 01.07.2014 14:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4269 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


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